Förderung für Wohnungsumbau für Menschen mit Beeinträchtigungen

Noch Mittel zu vergeben

Pressemeldung der Firma Region Hannover

So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – die Region Hannover unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, ihre Wohnung behindertengerecht umzubauen. Mit bis zu 4.500 Euro kann zum Beispiel der Anbau einer Rollstuhl-Rampe am Hauseingang oder Anpassungen im Badezimmer bezuschusst werden. Durch die Förderung soll den Bewohnerinnen und Bewohnern der Verbleib in der Wohnung ermöglicht werden.

Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen im Gebiet der Region Hannover. Weitere Voraussetzungen: Mindestens ein Bewohner der Wohnung ist älter als 60 Jahre und hat einen Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent. Auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder an Multiple Sklerose erkrankte Menschen können die Förderung bekommen. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.

Grundlage für den Zuschuss der Region sind die durch die jeweilige Behinderung erforderlichen Umbauten. Zuschüsse und Leistungen Dritter, zum Beispiel von der Pflegekasse, werden angerechnet. Pro Wohnung kann ein Drittel der verbleibenden Baukosten, höchstens aber 4.500 Euro, übernommen werden. Insgesamt stehen für die Förderung des barrierearmen Wohnungsumbaus 100.000 Euro zu Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung unter Telefon 0511/616-21219 von montags bis mittwochs in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Nils Meyer
Pressesprecher
+49 (511) 6162-2207



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.