Barrierefreiheit – Bauen mit staatlichem Kredit

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nur etwa ein Prozent der knapp 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind altersgerecht. Weges des demographischen Wandels wird der Bedarf aber bis auf drei Millionen Wohnungen im Jahr 2020 anwachsen, so eine vom Bundesbauministerium beauftragte Untersuchung. Darum hat die Bundesregierung auch schon 2009 das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt. Eigentümer, Vermieter oder Mieter können demnach beim Umbau auf Hilfe vom Staat setzen. ARAG Experten informieren über die Möglichkeiten.

Barrierefreiheit – Was ist das?

Ziel des barrierefreien Bauens ist, einen Lebensraum so zu gestalten, dass sowohl dem Bedarf von Menschen mit Behinderungen, als auch den Realitäten des älter Werdens und den damit verbundenen Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen Rechnung getragen wird. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichberechtigt, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und gleiche Pflichten zu erfüllen. „Barrierefreiheit“ berücksichtigt menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personengruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein.

Umbau für Senioren

Das Förderprogramm sah auch Zuschüsse vor, die die finanzielle Belastung der umbauwilligen privaten Eigentümer oder Mieter milderten. Das Programm war allerdings auf 3 Jahre befristet und ist jetzt ausgelaufen. An die Stelle der Zuschüsse treten nun zinsgünstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für ältere Menschen ist das eine echte Hilfe für die Finanzierung der Umbauarbeiten. Denn rund die Hälfte aller Senioren lebt in selbstgenutztem Wohneigentum. Viele von ihnen wollen sich im Alter nicht mehr für einen Umbau verschulden oder sie bekommen gar keinen Kredit mehr, um in den eigenen vier Wänden Barrieren abzubauen. Die neue Förderung „Altersgerecht Umbauen“ ist ein Eigenprogramm der staatlichen KfW-Bank. Unter der Programmnummer 159 können ab 1. April 2012 zinsgünstige Kredite für altersgerechte Umbauten in Anspruch genommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in insgesamt sieben Kategorien. Dazu gehören u. a. die Anpassung von Wegen im Umfeld der Wohnungen, die Veränderung von Kfz-Stellplätzen, die Anlage von Flächen für Kinderwagen oder Rollstühle und der Abbau von Barrieren im Eingangsbereich des Hauses. Mit den zinsgünstigen Krediten können auch Rampen errichtet, Treppenlifte eingebaut, Bäder umgestaltet oder Schwellen beseitigt werden. Ebenfalls förderfähig sind technischen Anlagen, die der Sicherheit dienen. Dazu zählen Notrufsysteme ebenso wie Gegensprechanlagen oder Beleuchtung.

Wer bekommt geförderte Kredite?

Anträge kann jeder stellen, egal ob Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer oder Mieter; auch das Alter spielt keine Rolle. Das Förderprogramm ist zukunftsorientiert und soll langfristig zu einem bedarfsgerechten Bestand an barrierefreien Wohnungen führen. Wichtig ist allerdings, dass die Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden, und die Maßnahmen die Standards für altersgerechte Wohnungen und Häuser erfüllen. Dazu gehört, dass Rampen im Eingangsbereich mindestens einen Meter breit sein müssen und maximal sechs Prozent Neigung haben dürfen. Bei Veränderung des Raumzuschnitts einer Wohnung muss ein Zimmer nach danach mindestens 14 Quadratmeter groß sein.

Wie hoch sind die Zinsen?

Über das Programm kann laut ARAG Experten die gesamte Investitionssumme finanziert werden. Maximal werden pro Wohnung 50.000 Euro als Kredit vergeben. Die Höhe der Zinsen ist von der Laufzeit abhängig. Bis zu 30 Jahre Laufzeit sind möglich. Je nach Wunsch werden die Zinsen für die ersten fünf oder zehn Jahre festgeschrieben.



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