Immobilienkauf vom Bauträger: Erste Rate wird nach Beginn der Erdarbeiten fällig

Käufer kann 5 Prozent der ersten Kaufpreisrate einbehalten/Käufer sollten Darlehensvertrag anpassen/Achtung bei Bereitstellungszinsen für den Kredit

Pressemeldung der Firma Euro Grundinvest Vertrieb GmbH

Beim Immobilienkauf vom Bauträger sind die Zahlungsmodalitäten genau geregelt. „Ein Bauträger wird wie ein Generalunternehmer in Raten bezahlt“, sagt Michael Balek, Chefentwickler der Euro Grundinvest. Je nach Baufortgang wird der komplette Kaufpreis schrittweise fällig. Was viele Käufer nicht wissen: Der Kunde hat nach § 632a des BGB die Möglichkeit, einen Betrag in Höhe von 5 Prozent der ersten Kaufpreisrate einzubehalten. Dieser wird dann mit den letzten 3,5 Prozent nach vollständiger Fertigstellung fällig.

Zudem können Käufer von Bauträgergebäuden viel Geld sparen, wenn sie sich nach dem richtigen Kredit erkundigen. „Sowohl bei der bereitstellungszinsfreien Zeit als auch bei der Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es immense Unterschiede“, weiß Balek. Einige Institute verlangen bereits nach zwei Monaten Bereitstellungszinsen, andere bieten ohne zusätzlichen Aufschlag eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu zwölf oder 15 Monaten.

Falls sich beispielsweise der Baubeginn um einige Monate verzögert, profitieren Käufer laut Euro Grundinvest mit einer langen bereitstellungszinsfreien Zeit. Beim schrittweisen Kreditabruf entscheidet die Höhe der Bereitstellungszinsen über die Zinskosten für den nicht abgerufenen Kreditbetrag.



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Die Euro Grundinvest plant, baut und vermarktet weltweit Immobilien - mit Fokus auf München und Umgebung. Seit 1987 haben das Führungsteam und seine Partner den Bau und die Vermarktung von mehr als 2.500 Wohneinheiten mit einem Volumen von über 600 Millionen Euro erfolgreich begleitet. www.euro-grundinvest.de


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