Architektenkammer NRW begrüßt Grundlinien zum Wohnungsbau in Koalitionsvertrag

Bekenntnis zur Wohnraumförderung und integrierte Stadtentwicklung sind der richtige Weg / "Starkes Bauministerium unverzichtbar!"

Pressemeldung der Firma Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mit Zustimmung und Unterstützung reagiert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auf das deutliche Bekenntnis von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der sozialen Wohnraumförderung in NRW. In dem neuen Koalitionsvertrag hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft klargestellt, dass das Wohnungsbauvermögen in der bisherigen Höhe von 850 Millionen Euro erhalten bleiben soll. Zuvor waren im Zuge der Koalitionsverhandlungen immer wieder Vorschläge geäußert worden, die Wohnraumförderung auf 450 Millionen Euro zu reduzieren. „Das klare Bekenntnis der zukünftigen nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Wohnungsbau als Zukunftsthema und zum Erhalt des Wohnungsbauvermögens zeigt, dass die Regierungsparteien die großen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt in NRW erkannt haben“, sagt der Präsident der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch.

Zugleich begrüßen die nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten die Zusage, eine integrierte Stadtentwicklungspolitik für Nordrhein-Westfalen entwickeln zu wollen, in der Zuständigkeiten verschiedener Ministerien in ein Gesamtkonzept zusammengeführt werden sollen. „Wir haben wiederholt einen Masterplan für den Wohnungsbau und die Stadtentwicklungspolitik in NRW gefordert. Mit der im Koalitionsvertrag skizzierten Struktur kann eine integrierte Stadt- und Landesentwicklung gelingen, die nicht nur die soziale und technische Infrastruktur, sondern auch die Chancen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert“, erklärt Hartmut Miksch.

Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben sei – gerade in einem dicht besiedelten Flächenland wie Nordrhein-Westfalen – ein starkes Ministerium mit einer klaren Zuständigkeit für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung unverzichtbar, so die Architektenkammer NRW. Dieses umso mehr, als das Land vor drei zentralen Zukunftsaufgaben stehe, welche die künftige Landesregierung zügig angehen müsse: Mehr geförderten, bezahlbaren Mietwohnungsbau schaffen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands vorantreiben und die Anpassung der Infrastruktur an den demografischen Wandel initiieren. „Gerade die Stärkung des selbstbestimmten Wohnens für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen ist ein zentrales Element der von Hannelore Kraft angestrebten ‚vorsorgenden Wohnungs- und Städtebaupolitik‘ der neuen Landesregierung“, betont Hartmut Miksch.

Allein in NRW bedarf es der demografiefesten Umrüstung von mindestens zwei Millionen Wohnungen. Um die Energiewende zu schaffen, müssten darüber hinaus noch etwa zwei Drittel der insgesamt 8,5 Millionen Wohnungen in NRW saniert oder energetisch ertüchtigt werden. Ohne angemessene Wohnraumförderung sei das nicht zu schaffen. „Eigentlich sind eine Milliarde Euro an Wohnraumförderung notwendig. Doch in Zeiten der notwendigen Haushaltssanierung ist schon die abgewendete Kürzung in diesem Bereich ein richtiges politisches Zeichen“, so Miksch. Denn Investitionen in den Wohnungsbau seien keine konsumtiven Ausgaben, sondern Investitionen in die Zukunft unseres Landes.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zollhof 1
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 4967-0
Telefax: +49 (211) 4967-99
http://www.aknw.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.