Fünf Tipps für Parkett im Bad

Pressemeldung der Firma Immowelt AG

Parkettboden im Badezimmer? Korrekt verlegt, verklebt und versiegelt ist das kein Problem. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was dabei zu beachten ist.

Wasser und Holz sind keine idealen Partner. Zu leicht quillt Holz auf, verzieht sich oder fault gar. Im Badezimmer wird daher eher selten Parkett verlegt. Immowelt.de verrät, mit welchen Regeln diese Kombination dennoch gelingt.

Tipp 1: Sich für Harthölzer entscheiden

Wer im Badezimmer Parkettboden verlegen möchte, sollte sich für harte Holzarten, wie Eiche oder Nussbaum entscheiden. Diese schwinden bei Nässe nur wenig und quellen nicht. Das ansonsten recht beliebte Buchenholz ist hingegen ungeeignet. Es zieht sich bei schwankender Luftfeuchtigkeit und Nässe zu stark zusammen. Unter den Tropenhölzern bieten sich Jatoba, Doussie, Merbau oder ölhaltiges Teak an. Unabhängig von der Holzart sollte immer auf eine FSC-Zertifizierung geachtet werden. Diese belegt, dass das Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt.

Tipp 2: Vollflächig verkleben

Untergrund und Parkett sollten vollflächig miteinander verklebt werden, damit später keine Feuchtigkeit eindringen kann. Die Kanten müssen dabei fachgerecht mit einem elastischen Dichtstoff abgedichtet und die Fugen mit einem entsprechenden Kit verschlossen werden.

Tipp 3: Einbau nur vom Profi

Badparkett sollte keinesfalls schwimmend verlegt werden, denn durch die dabei entstehenden Fugen könnte leicht Wasser eindringen. Beim Verlegen muss also exakt auf Maß gearbeitet werden – dies sollte besser einem qualifizierten Handwerker überlassen werden, betont immowelt.de

Tipp 4: Bad richtig klimatisieren

Richtig verlegt verkraftet Parkett die im Bad herrschenden Durchschnittstemperaturen von 20 bis 24 Grad Celsius bei bis zu 70 Prozent Luftfeuchtigkeit problemlos. Um den Boden dauerhaft zu erhalten, sollte nach dem Duschen oder einem ausgiebigen Vollbad immer ausreichend gelüftet werden. Außerdem sollte man Staunässe auf dem Boden vermeiden und Pfützen am besten sofort wegwischen.

Tipp 5: mit Öl statt Lack pflegen

Bei lackierten Oberflächen besteht immer die Gefahr, dass Wasser durch Risse unter die Versiegelung geraten kann. Besser ist es, das Parkett mit Öl einzulassen oder mit Wachs zu versiegeln. Diese Oberflächenbehandlung muss regelmäßig aufgefrischt werden, spätestens, wenn der der Boden beim Wischen ungewohnt viel Feuchtigkeit aufsaugt.

Web-Links:

Dieser Artikel mit Pressebild zum Download: http://presse.immowelt.de/…

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 52025-0
Telefax: +49 (911) 52025-25
http://www.immowelt.de

Ansprechpartner:
Barbara Schmid
Pressekontakt
+49 (911) 52025-462



Dateianlagen:
    • Fünf Tipps, was es bei Parkett im Bad zu beachten gilt. Foto: HARO
Das Immobilienportal www.immowelt.de ist mit monatlich bis zu 4,2 Millionen Besuchern (comScore, Stand: September 2012) und bis zu 1,2 Millionen Immobilienangeboten pro Monat einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Zusätzliche Verbreitung erreichen die Inserate über 50 Zeitungsportale, als crossmediale Annonce in zahlreichen Tages- und Wochenzeitungen sowie über Apps für iPhone, iPad, Android-Smartphones und Windows Phone.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.