Partykrach und familiäre Gewalt: Jeder achte Deutsche ruft die Polizei

Pressemeldung der Firma Immowelt AG

.

– 13 Prozent der Deutschen haben wegen Stress mit den Nachbarn schon die Polizei gerufen

– Häufigste Gründe sind Lärm und familiäre Probleme – das zeigt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale

– Frauen platzt der Kragen bei Beleidigungen, Männern bei Sachbeschädigung

Ob wilde Partys, Zoff in der Nachbarwohnung oder Beleidigungen im Treppenhaus – jeder achte Deutsche weiß sich im Clinch mit den Nachbarn nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen. Das zeigt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. 13 Prozent der Befragten haben in der Vergangenheit mindestens einmal die Ordnungshüter zur Unterstützung geholt. Weitere 10 Prozent haben die Polizei zwar nicht gerufen, gaben aber an, dass sie dafür eigentlich allen Grund gehabt hätten.

Störfaktor Nr. 1: Lärm

Vor allem Partykrach und laute Musik aus der Nachbarschaft bringen die Menschen auf die Palme: Von zwei Dritteln (67 Prozent) der Befragten wird Lärmbelästigung als Grund für einen Polizeiruf angeführt. Aber auch bei sensibleren Themen verlassen sich die Deutschen auf die öffentliche Ordnung: 28 Prozent wurden Zeugen familiärer Probleme bei den Nachbarn und riefen etwa aus Sorge um die Gesundheit der Kinder die Polizei.

Frauen wehren sich öfter gegen Pöbeleien

Bei den Streitanlässen, die einen Polizeiruf auslösen, zeigen Männer und Frauen unterschiedliche Empfindlichkeiten: Mutwillige Sachbeschädigungen werden von Männern (18 Prozent) fast doppelt so oft angezeigt wie von Frauen (10 Prozent). Wer allerdings seine Nachbarin (15 Prozent) mit Worten beleidigt, bekommt deutlich wahrscheinlicher Polizeibesuch als nach einer Pöbelei gegen einen männlichen Nachbarn (9 Prozent).

Für die repräsentative Studie Wohnen und Leben Winter 2012 wurden im Auftrag von immowelt.de 1.084 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick:

Haben Sie wegen Ihrer Nachbarn schon einmal die Polizei gerufen?

– Ja: 13 Prozent

Was war der Grund dafür? (Mehrfachnennungen möglich)

Lärmbelästigung: 67 Prozent

Probleme innerhalb der nachbarlichen Familie: 28 Prozent

Sachbeschädigung: 14 Prozent

Beleidigung: 12 Prozent

Diebstahl: 8 Prozent

Körperverletzung: 7 Prozent

– Nein: 87 Prozent

Nein, aber ich hätte allen Grund dazu gehabt: 10 Prozent

Nein, aber ich werde es wohl bald tun: 1 Prozent

Nein, dafür gab es keinen Grund: 76 Prozent

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter http://presse.immowelt.de.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 52025-0
Telefax: +49 (911) 52025-25
http://www.immowelt.de

Ansprechpartner:
Barbara Schmid
Pressekontakt
+49 (911) 52025-462

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist mit monatlich bis zu 4,2 Millionen Besuchern (comScore, Stand: September 2012) und bis zu 1,2 Millionen Immobilienangeboten pro Monat einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Zusätzliche Verbreitung erreichen die Inserate über 50 Zeitungsportale, als crossmediale Annonce in zahlreichen Tages- und Wochenzeitungen sowie über Apps für iPhone, iPad, Android-Smartphones und Windows Phone.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.