Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet dies auf Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist. Im konkreten Fall bekam die Vermieterin einer Wohnung in München die Mitteilung, dass ihr Mieter diese Wohnung untervermiete. Die Vermieterin forderte ihren Mieter auf, dies zu unterlassen. Als Antwort erhielt sie ein Schreiben, in dem der Mieter die Untervermietung bestritt. Hieraufhin kündigte die Vermieterin fristlos und erhob erfolgreich Klage vor dem AG München. Indem der Mieter die im Verfahren festgestellte Untervermietung geleugnet habe, habe er das Vertrauensverhältnis zur Vermieterin zerstört. Die sofortige fristlose Kündigung war daher wirksam. Dabei fiel auch noch ins Gewicht, dass es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung handelte, die nur von einem bestimmten Personenkreis bewohnt werden darf, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 423 C 29146/12).
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