Gartenbesitzer geben oft nicht wenig Geld für Gartenmöbel aus, um im Sommer Gemütlichkeit und Behaglichkeit auch an der frischen Luft zu erzeugen. Was ist aber, wenn das schöne und kostspielige Gartenmobiliar entwendet oder durch Witterungseinflüsse beschädigt wird? Hier empfiehlt sich laut ARAG Experten ein Blick in die Bedingungen der Hausratversicherung. Diese decken zwar meist Sturm- und Hagelschäden ab. Doch dies gilt oft nur für Hab und Gut, das sich innerhalb des Gebäudes befindet. Für den Diebstahl der guten Stücke von der Terrasse oder aus dem Garten kommen längst nicht alle Versicherer auf. Da die Mitversicherung von Gartenmöbeln und -geräten nicht einheitlich geregelt ist, sollte man sich hierzu auf jeden Fall bei seinem jeweiligen Hausratversicherer schlaumachen.
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