Hat das Dach noch TÜV?

Schleswig-Holsteins Dachdecker raten zum DachCheck im Frühjahr

Pressemeldung der Firma Dachdeckerhandwerk Schleswig-Holstein

Jetzt laufen die Autowaschanlagen wieder auf Hochtouren, es wird gewaschen, gewachst und poliert, bis das Auto wieder im frischen Glanz erstrahlt. Mit einem gewissen „Neid“ blickt da das Dach auf das Auto herab. Denn ein „Frühjahrs-Pflege-Check“ wäre auch für das wichtigste Bauteil des Hauses jetzt sinnvoll.

Ein solcher DachCheck ist gerade nach dem Winter angesagt. Abrutschende Schneeflächen könnten Teile der Dacheindeckung gelockert oder ihre Spuren an den zahlreichen weiteren Bauteilen wie Kamin- und Dachfenstereinfassungen, Schneefangsystemen oder Dachrinnen hinterlassen haben. Jetzt genügt ein erster Frühlingssturm und schon bietet das in Mitleidenschaft gezogene Dach dem Windsog eine Angriffsfläche. Die Folgen sind dann nicht selten kapitale Dachschäden, die bei der „Früherkennung“ durch einen Dachdecker-Innungsbetrieb durchaus vermeidbar gewesen wären.

Der DachCheck ist eine Inaugenscheinnahme des Daches und seiner Bauteile, betont der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein. Er ersetzt zwar nicht eine Dachwartung, doch der DachCheck ist ein erster richtiger und wichtiger Schritt zur regelmäßigen Dachüberprüfung durch Fachbetriebe.

Eine jährliche gründliche Dachwartung macht nicht nur für den Werterhalt der Immobilie Sinn. Bei Heizungsanlagen stellt heute wohl kein Hausbesitzer mehr die regelmäßige Wartung in Frage. Eine regelmäßige Dachüberprüfung gehört sogar zu den sogenannten Obliegenheitspflichten von Hausbesitzern und Hausverwaltungen gegenüber der Gebäudeversicherung. Im Schadensfall kann die Versicherung nämlich durchaus den Nachweis einer solchen Dachprüfung durch qualifizierte Fachleute verlangen, bevor ein Schaden ganz oder teilweise reguliert wird. Und das kann auch bei Windstärke 8 und mehr, der oft zitierten Sturmklausel, der Fall sein.

Von dieser Vorgehensweise profitiert auch die Solidargemeinschaft aller Hausbesitzer, denn Verantwortung gegenüber dem Dach vermeidet viele teure Unwetterschäden und damit ständig steigende Versicherungsbeiträge. Außerdem ist es auch beim eingangs erwähnten Auto üblich, dass Besitzer gepflegter Fahrzeuge im Schadensfall mit höheren Entschädigungen rechnen können als über Jahre vernachlässigte Vehikel.

Die Dachexperten des Verbandes mahnen allerdings zur Vorsicht, wenn solche DachChecks von mobilen Handwerkerkolonnen an der Haustüre angeboten werden. Hier ist manchmal die einzige Motivation der Anbieter, fragliche Dachreparaturen an den Mann und an die Frau zu bringen anstatt einen objektiven Zustandsbericht zu erstellen.

Adressen von Dachdecker-Fachbetrieben für den DachCheck im Frühling gibt es sowohl bei der regionalen Dachdecker-Innung als auch im Internet auf der Homepage des Verbandes unter www.dachdecker-sh.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Dachdeckerhandwerk Schleswig-Holstein
Holzkoppelweg 5
24118 Kiel
Telefon: +49 (431) 5477-60
Telefax: +49 (431) 54776-66
http://www.dachdecker-sh.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den acht angeschlossenen Dachdecker-Innungen des nördlichsten Bundeslandes. Sitz des Verbandes ist in Kiel.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.