Spätestens zum Auftaktspiel von Jogis Jungs werden sie wieder überall flattern – die schwarz-rot-goldenen Flaggen. Was aber, wenn der Vermieter viel weniger patriotisch gestimmt ist als seine fußballbegeisterten Mieter? Darf er den Fassadenschmuck verbieten? Nein, sagen ARAG Experten. Zumindest nicht ohne triftigen Grund. Das könnte nur der Fall sein, wenn die angebrachte Deutschlandflagge so riesig ist, dass sie auch den Nachbarn die freie Sicht versperrt, deren Wohnräume verdunkelt oder anderweitig stört oder Passanten sogar gefährdet. In der Mietwohnung sollte beim Aufhängen der Flagge außerdem kein schweres Gerät verwendet werden, wie zum Beispiel Wandanker oder Dübel. Denn die Bausubstanz des Hauses darf nicht beschädigt werden. Darüber hinaus können die eigenen vier Wände grundsätzlich von jedem Mieter eingerichtet, geschmückt und dekoriert werden, wie es diesem behagt. Auch einen Balkon darf der Mieter nach seinem eigenen Geschmack gestalten. Also auch mit jeder anderen zugelassenen Nationalflagge!
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