Deutschlandfahnen am Balkon

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Spätestens zum Auftaktspiel von Jogis Jungs werden sie wieder überall flattern – die schwarz-rot-goldenen Flaggen. Was aber, wenn der Vermieter viel weniger patriotisch gestimmt ist als seine fußballbegeisterten Mieter? Darf er den Fassadenschmuck verbieten? Nein, sagen ARAG Experten. Zumindest nicht ohne triftigen Grund. Das könnte nur der Fall sein, wenn die angebrachte Deutschlandflagge so riesig ist, dass sie auch den Nachbarn die freie Sicht versperrt, deren Wohnräume verdunkelt oder anderweitig stört oder Passanten sogar gefährdet. In der Mietwohnung sollte beim Aufhängen der Flagge außerdem kein schweres Gerät verwendet werden, wie zum Beispiel Wandanker oder Dübel. Denn die Bausubstanz des Hauses darf nicht beschädigt werden. Darüber hinaus können die eigenen vier Wände grundsätzlich von jedem Mieter eingerichtet, geschmückt und dekoriert werden, wie es diesem behagt. Auch einen Balkon darf der Mieter nach seinem eigenen Geschmack gestalten. Also auch mit jeder anderen zugelassenen Nationalflagge!

Download des Textes:

http://www.arag.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.