Wasserschäden in der Wohnung oder im Haus

Richtiges Handeln ist das A und O zur Vermeidung von Bakterien- und Schimmelpilzwachstum

Pressemeldung der Firma Biolysa e.V.

Tropfende Schläuche an Wasch- oder Spülmaschine oder undichte Anschlüsse an Abflüssen von Wannen oder Waschbecken kennt sicher jeder. Und meist ist der Schaden gering, wenn die Undichtigkeiten schnell bemerkt und repariert werden.

Aber wenn so etwas über längere Zeit unentdeckt bleibt, oder wenn dadurch in kurzer Zeit große Wassermengen austreten, dann kann schnell ein großes Problem entstehen.

Oft sickert das Wasser in den Bodenaufbau und man hat einen wirklich schwimmenden Estrich im Wortsinne. In der Folge verfärben sich Wandflächen im Bereich der Randleisten bis etwa 50 cm über dem Boden, weil das Wasser den Putz durchfeuchtet und langsam in die Raumluft verdunstet. Oft ist das Ganze kombiniert mit Schimmelwachstum.

Nicht selten wird der ganze Schaden erst erkannt, wenn der Schimmel sichtbar wächst oder es im Zimmer muffig riecht.

Das alles kann auch passieren, wenn es einen akuten Wasserschaden gibt, dessen Folgen nach dem Beheben der direkten Ursache aber nicht sachgerecht getrocknet werden, oder wenn die Trocknung erst nach einigen Tagen oder Wochen beginnt.

Siegfried Münstermann, der Betreiber der Baubiologischen Beratungsstelle des Vereins BIOLYSA e.V. in Bramsche: „Die in den Bodenaufbau eingedrungene Wassermenge verteilt sich flächig in den Dämm- und Trennschichten unterhalb des Estrichs und durchfeuchtet diese mehr oder weniger stark. Schon nach drei Tagen ohne Trocknungsmaßnahmen kann es zu einem massiven Wachstum von Bakterien und Schimmelpilzen kommen. Muffige Gerüche, Anreicherungen von zum Teil gesundheitlich problematischen Stoffwechslausdünstungen und bedenkliche Mengen an Schimmelsporen in der Raumluft können die Folgen sein. Diese Stoffe gelangen in der Regel über die Randfugen zwischen Estrich und Wandflächen in die Räume..

 Schnelles Handeln ist deswegen angezeigt, man sollte nicht erwarten, dass die Feuchtigkeit von alleine abtrocknet.“

Sobald der Schaden erkannt ist, sollte man ein professionelles Trocknungsunternehmen oder einen Schimmelsanierer beauftragen, Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Das Aufstellen von Entfeuchtungsgeräten aus dem Baumarkt ist in bewohnten Räumen keinesfalls ausreichend. Selbst umfassende Trocknungen allein sind oft nicht sachdienlich. Münstermann: „Niemand kann ohne Eröffnung des Estrichs sicher sein, dass unter einem Estrich alle Feuchtenester auch vollkommen getrocknet sind und es kann auch keiner behaupten, dass alle Mikroorganismen, die sich während der Feuchteeinwirkung entwickelt haben auch wieder vollständig verschwunden sind. In Leichtbauwänden können die rückwärtigen Plattenoberflächen noch vollständig verschimmelt sein und manche Materialien wie z.B. Porenbeton können komplett vollgesaugt und durchwachsen sein.“

Es kommt oft vor, dass nach einer bloßen Trocknung ohne Entfernung der tatsächlich oder möglicherweise kontaminierten Baustoffe noch eine signifikante Schimmelbelastung der Raumluft vorliegt.

Gerade wenn eine Versicherung in den Fall eingeschaltet ist, sollte man sich auf eine Richtlinie (die VdS 3151) der Sachversicherer berufen, die in der Regel ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept für die Sanierung und eine Erfolgskontrolle fordert. Die dort niedergelegten Verfahrensweisen sind auch nützlich für jede andere Sanierung eines Feuchteschadens.

Um den Erfolg solcher Maßnahmen nachzuweisen, sollte deshalb nach einem Wasserschaden, spätestens nach den Trocknungsmaßnahmen, ein Gutachter für Schimmelschäden eingeschaltet werden. Dabei sollte man sich nicht nur auf die Gutachter der Versicherungen oder jene der Sanierer oder Trockner verlassen. Münstermann dazu: „Unabhängige Gutachter sind in jedem Fall zu bevorzugen. Sie werden die Situation neutral und sachlich beurteilen und haben keine wirtschaftlichen Überlegungen im Hinterkopf.“

Die Versicherer selbst haben eine Richtlinie herausgegeben, ergänzt Münstermann. „Auf diese Weise hat man auch bei evtl. Folgeschäden gute Karten und kann seine Ansprüche entsprechend überzeugend durchsetzen!“

Detaillierte Tipps, was man bei einem Wasserschaden tun sollte, können Interessierte bei den bundesweit vertretenen Beratungsstellen von Biolysa erfragen. Nähere Infos im Internet unter www.biolysa.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Biolysa e.V.
Hintere Straße 42
32676 Lügde
Telefon: +49 (911) 1809-874
Telefax: nicht vorhanden
http://www.biolysa.de



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