Wenn Petrus die Schleusen ganz weit öffnet

Dachdeckerhandwerk RLP: Wasserabführung auf dem Dach richtig berechnen

Pressemeldung der Firma Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz
Die Dachrinne zu klein dimensioniert und schon lange nicht mehr gereinigt worden? Schon bei einem kurzen Starkregen ist die Wasserabführung am Ende


Seit Jahren wird immer wieder über zu geringe Niederschlagsmengen geklagt. Doch wenn Petrus die Schleusen dann mal ganz weit öffnet, kann das sogar gefährlich für die Bausubstanz werden.

„Ein Flachdach kann bei einem extremen Starkregen an die Grenzen der Statik kommen, wenn die Notentwässerung nicht vorhanden oder nicht fachgerecht ausgeführt ist“, warnt Johannes Lauer vom Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz. „Schon eine Niederschlagsmenge von 80 mm führt zu einer zusätzlichen Belastung von 80 kg pro Quadratmeter Dachfläche, wenn sie nicht abgeführt wird“. Bei der Dachfläche einer klassischen Doppelgarage würden damit fast dreieinhalb Tonnen zusätzliches Gewicht auf dem Dach lasten.

Daher ist für Flachdächer und natürlich auch begrünte Dächer eine Notentwässerung zwingend vorgeschrieben. Solche Notüberläufe können z. B. entsprechende Durchdringungen der umlaufenden Attika oder Rohrsysteme sein. Allerdings müssen diese Notabläufe als eigenständige Systeme ausgeführt sein und dürfen nicht an vorhandene Entwässerungssysteme angeschlossen werden.

Die Dimensionierung berechnet der Dachdecker-Fachbetrieb nach DIN EN 12056-3. Dabei muss die Entwässerungskapazität so bemessen werden, dass die am Gebäudestandort zu erwartende Jahrhundertregenmenge für einen Zeitraum von mindestens fünf Minuten abgeleitet werden kann.

„Auch bei Steildächern gibt nur die richtige Dimensionierung der Entwässerungssysteme Sicherheit“, so der Hinweis des Dachexperten. Je steiler und je größer die zu entwässernde Dachfläche ist, desto höhere Niederschlagsmengen erreichen die Dachrinne und über sie die Fallrohre.

Durch Äste verstopfte oder zu klein dimensionierte Regenrinnen und Fallrohre würden einen unkontrollierten Wasserablauf begünstigen. Das kann zu erheblichen Schäden in angrenzenden Bauteilen wie dem Mauerwerk führen.

„Nur fachgerecht dimensionierte Entwässerungssysteme und eine regelmäßige jährliche Kontrolle durch den Dachdecker – z. B. im Rahmen einer Dachwartung – bieten eine ausreichende Sicherheit vor überfluteten Dächern“, so Lauers Rat.

Die Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe für die Planung und Ausführung von Dachentwässerungssystemen gibt es bei den regionalen Dachdecker-Innungen und im Internet unter www-dach-rlp.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz
Hoevelstraße 19
56073 Koblenz-Rauental
Telefon: +49 (261) 4010-417
Telefax: +49 (261) 4010-418
https://www.dach-rlp.de



Dateianlagen:
    • Die Dachrinne zu klein dimensioniert und schon lange nicht mehr gereinigt worden? Schon bei einem kurzen Starkregen ist die Wasserabführung am Ende
    • Ohne Notentwässerung in der umlaufenden Attika können bei einem Starkregen binnen weniger Minuten mehrere Tonnen Wasser die Statik dieses Flachdachs an ihre Gren-zen bringen
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz vertritt rund 470 Dachdecker-Innungsbetriebe, die sich den 18 regionalen Innungen angeschlossen haben. Das Verbandsgebiet reicht von Eifel bis Hunsrück, vom Westerwald bis an den Rheingau. An der Verbandsspitze steht der Lahnsteiner Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer als Landesinnungsmeister. Die Verbandsgeschäftsführung liegt bei Andreas Unger. Sitz des Verbandes ist die Mittelrhein-Metropole Koblenz.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.