Die am 23.12.2020 in Kraft tretende Verteilung der Kosten für die Dienste eines Immobilienmaklers kann zur Insolvenz des Maklers führen
Wie inzwischen bekannt ist, muss der Käufer einer Immobilie erst dann seine Maklerrechnung bezahlen, wenn der Verkäufer oder der Makler nachweisen, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung nachgekommen ist.
Was, wenn der Verkäufer aber nicht zahlt? Gründe hierfür gibt es in der Praxis genug: der Verkäufer muss erst auf den Eingang des Verkaufspreises zur Zahlung seiner Maklerrechnung warten. Noch schlimmer: es gibt Streit zwischen Verkäufer und Makler. Muss das Ganze gar gerichtlich geklärt werden, ist ein Jahr schnell vorbei – mit ungewissem Ausgang. Verliert der Makler seinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, ist auch die Käuferprovision weg. Fakt ist, solange der Verkäufer nicht zahlt, muss der Makler auch auf seine Provision vom Käufer warten.
„Der Totalausfall einer Provisionsforderung ist sicherlich das absolute Worst-Case-Szenario und auch ein längerer Zahlungsverzug kann für Makler einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass verursachen“, erklärt Adrian Hummel, Vorstand der ACTUAR AG, welche unter www.paybondo.de das Liquiditätsmanagement für Makler anbietet.
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