Er wollte seine Zweiraumwohnung nur an Deutsche vermieten. So formulierte es der Vermieter sogar im Zeitungsinserat. Einen seit Jahren in Augsburg lebenden Afrikaner schreckte dies jedoch nicht ab und er rief den Vermieter an. Und obwohl es keinen anderen Interessenten für die Wohnung gab, ließ der Vermieter den Wohnungssuchenden abblitzen, als er merkte, dass der Anrufer einen Migrationshintergrund hatte. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vermieter damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hatte. Daher musste er dem zurückgewiesenen Interessenten eine Entschädigung von 1.000 Euro zahlen. Bei einer Wiederholung drohen dem Vermieter ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft (Amtsgericht Augsburg, Az.: 20 C 2566/19).
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