Er gehört zur Mietwohnung wie die Spüle und der Herd – ein Internetanschluss ist heutzutage aus keiner Wohngemeinschaft mehr wegzudenken. Doch wer haftet für den Anschluss, wenn unerlaubt Filme heruntergeladen werden? Nach Angaben der ARAG Experten ist es nicht automatisch der Anschlussinhaber, wie ein konkreter Fall zeigt: Hier sollte nämlich der Haupmieter 500 Euro Strafe für das so genannte illegale Filesharing zahlen. Doch der WG-Bewohner konnte glaubhaft vermitteln, dass es auch sein ehemaliger Mitbewohner hätte gewesen sein können, der über den WG-Internetanschluss illegal Filme heruntergeladen hatte. Da diese Frage nicht eindeutig geklärt werden konnte, wurde die Strafe erlassen (Landgericht Flensburg, Az.: 8 S 48/15).
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